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Private Krankenversicherung |
Gesetzliche Krankenkasse |
| Beiträge |
Die Beiträge der PKV richten sich nach dem Eintrittsalter, dem aktuellen Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen. Die PKV ist vollständig einkommensunabhängig. |
Der Beitrag richtet sich nur nach dem Einkommen des Versicherten und steigt mit dem Einkommen bis zur Versicherungsgrenze. |
| Leistungen |
Die Leistungen richten sich nach dem Wunsch des Versicherten. Er entscheidet selbst, was er will und was nicht. |
Die Leistungen sind im großen und ganzen für alle gleich. Sonderwünsche sind in der Regel nicht möglich. |
| Leistungsart |
Die Leistungen werden nach dem System der Kostenerstattung erbracht, was bedeutet, dass der Versicherte Zahlungen für Rechnungen bekommt. |
Die GKV erstattet die Sachleistungen des Arztes ohne Einfluss des Versicherten und ohne dessen Vorleistung. |
| Leistungshöhe |
Die PKV zahlt alle Rechnungen bis zum 3,5fachen der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte. Ggf. auch darüber hinaus, z.B. bei Auslandsbehandlungen. |
Die GKV leistet nur den Standardsatz nach Leistungskatalog und keine außereuropäischen Kosten. |
| Ambulanter Bereich |
Es besteht freie Arztwahl; Medikamente werden in vollem Umfang erstattet; Der Einsatz alternativer Medizin und der Heilpraktikerbesuch ist möglich; Heil- und Hilfsmittel werden in vollem Umfang erstattet. |
Wahlmöglichkeit nur unter den Vertragsärzten der Kassen; 5 bis 10 Euro Zuzahlung pro Medikament; Der Heilpraktikerbesuch wird nicht erstattet; Für Heil- und Hilfsmittel sind Zuzahlungen von 10% zu leisten. |
| Stationärer Bereich |
Es besteht freie Krankenhauswahl, auch Privatkliniken sind möglich; Es besteht freie Arztwahl, auch Chefarztbehandlung kann eingeschlossen werden; Unterbringung im Ein- oder Zweitbettzimmer optional versicherbar mit Kostenerstattung bei Nicht-Inanspruchnahme; Kosten werden bis zum 3,5fachen der Gebührenordnung für Ärzte erstattet. |
Unterbringung nur in Vertragskrankenhäusern; Behandlung nur durch den Stationsarzt oder Oberarzt; Unterbringung nur im Mehrbettzimmer; Bis zu 28 Kalendertage Krankenhausaufenthalt muss ein Selbstbehalt von 10 Euro pro Tag geleistet werden. |
| Zahnmedizinischer Bereich |
Es besteht freie Zahnarztwahl; Die Kosten für Zahnbehandlungen werden zu 100% erstattet; Bei Zahnersatzkosten ist eine Erstattung bis zu 90% möglich |
Es können nur Vertragszahnärzte gewählt werden; Die Kosten für Zahnbehandlungen werden zu 100% erstattet; Für bestimmte Behandlungen und Materialien gibt es Festzuschüsse. |
Montag, 24. November 2008 12:53
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