Gesetzliche Krankenversicherung - Organisation und Aufgaben

Wenn man es genau nimmt ist Fürst Bismarck “schuld” am System gesetzlicher Krankenversicherungen in Deutschland. Dieser war es, der im Jahre 1883 eine durch den Staat gewährleistete soziale Absicherung für den Krankheitsfall einführte.
Das deutsche Sozialversicherungssystem besteht aus fünf sog. Säulen. Die gesetzliche Krankenversicherung - 90% aller Deutschen sind durch sie abgesichert - bildet eine dieser fünf Säulen. Das deutsche Versicherungssystem basiert trotz gewisser Einschnitte nach wie vor sehr stark auf dem Solidaritätsprinzip, nach welchem jeder nach seinen Möglichkeiten zur Kasse gebeten wird und die Stärkeren für die Schwächeren mitverantwortlich sind.

Die bedeutendsten Aufgaben im Überblick
Wie bereits eingangs erwähnt bildet die gesetzliche Krankenversicherung eine der fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems. Solidarität, Sachleistung, paritätische Finanzierung, Selbstverwaltung und Pluralität lauten dabei die fünf Hauptstrukturmerkmale.
Paritätisch bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleichem Maße für die Gewährleistung eines für alle Mitglieder gleichen Versicherungsschutzes unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Einzelnen einstehen. Alle Versicherten profitieren bei dieser Versicherungsart von einem einheitlichen Leistungskatalog und einer am Bedarf orientierten Gewährung von Leistungen.
Solidarität wird verwirklicht, indem finanziell stärkere Mitglieder mehr in das System einzubringen haben als Versicherte mit schlechteren finanziellen Möglichkeiten. Im Gegensatz zu privaten Krankenversicherungen funktioniert die Beitragsfinanzierung hierbei über das sog. Umlageverfahren. Ein wesentlicher Vorteil in der GKV ist die beitragsfreie Mitversicherungsmöglichkeit für Kinder sowie Ehegatten mit geringfügigem Einkommen.
Wer der gesetzlichen Krankenversicherung angehört, muss nicht in Vorleistung treten, die Versicherungsunternehmen übernehmen die komplette Abwicklung (”Sachleistungsprinzip”). Mit den Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser etc.) schließen die Krankenkassen aus diesem Grund Verträge. Der Versicherte ist bei der Wahl des Arztes, Zahnarztes oder Krankenhauses seines Vertrauens an diese Vertragsunternehmen gebunden.

Die Organisation
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft unter Federführung des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (Frankfurter Straße 84, 53721 Siegburg) zusammengeschlossen. Das gemeinsame Ziel dieser Arbeitsgemeinschaft besteht in gegenseitiger Information und Beratung. Eine wichtige Rolle spielt das Prinzip der Pluralität: Alle Mitglieder sind als selbst verwaltete Organisationen der Kranken- und Pflegeversicherung zu sehen.

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